Gartenlust statt Gartenfrust

April 2019

Mit dem Frühjahr geht es wieder los: Es wird gemäht, gebuddelt und gesät was das Zeug hält. Nur manch einer vergisst dabei, den Garten zu genießen.

Das geht, wenn Sie einen Gärtner beschäftigen. Wer den Garten mit fachmännischer Hilfe auf Vordermann bringt oder Renovierungen angeht, bekommt vom Fiskus einen Steuervorteil. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können jährlich bis zu Euro 20000,00 von den Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Davon wirken sich 20 Prozent (höchstens Euro 4000,00) als echte Steuerermäßigung aus. Wer für die reguläre Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken schneiden) einen selbständigen Dienstleister beauftragt oder jemanden sozialversicherungspflichtig anstellt, kann diese Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Die (Um-)Gestaltung des Gartens ist aus steuerlicher Sicht eine Handwerkerleistung. Hierfür können Kosten bis maximal Euro 6000,00 angesetzt werden, von denen sich 20% steuermindernd auswirken. Wer ein Haus neu baut und dabei auch gleich den Garten professionell anlegen lässt, hat allerdings Pech. Handwerkerkosten im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Viel Spaß bei der Gartenlust wünscht

 

Ihre

Claudia Löwer


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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