Smartphone als Sachbezug

Oktober 2018

Neues iPhone X für Mitarbeiter

 

Das neue iphone X ist da! Ihre Mitarbeiter freuen sich, wenn Sie ihnen ein Gerät als Sachleistung überlassen

 

 

  • steuerfrei bis zu einer Anschaffung von Euro 800,00 netto und
  • sozialversicherungsfrei, wenn die Sachleistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.

Die Bundesregierung plant nun, die Grenze für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2019 auf Euro 1.000,00 netto zu erhöhen.

Für diesen Preis können Sie Ihren Mitarbeitern eine weitere Freude machen: Computer, Notebooks, Tablets, Beamer, Drucker und ähnliche Geräte können ebenfalls als Sachbezug überlassen werden.

Die Geräte können selbstverständlich auch privat genutzt werden, aber denken Sie an die DSGVO: Ihre Mitarbeiter sollten keine beruflichen Kontakte auf dem Smartphone speichern und gleichzeitig WhatsApp installieren: derzeit werden noch alle Kontakte ausgespäht!

 

Ihre

Anke Berndt


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
Heiligenröder Str. 9  |  34266 Niestetal  |  Telefon: 05 61/9 35 64-0  |  E-Mail: berndt@berndt-partner-kassel.de