Der Minijob in der Rentenversicherung

Juni 2018

Damit Sie als Minijobber/in Ihre Altersvorsorge und einen vollständigen Schutz in der Rentenversicherung sicherstellen können, möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben:

 

Minijobs unterliegen seit 2013 der generellen Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitgeber führt einen Pauschalbeitrag von derzeit 15% Ihres Gehaltes an die Rentenversicherung ab. Sie als Minijobber/in zahlen selbst einen Beitrag von aktuell 3,6% Ihres Gehalts. Dadurch genießen Sie den vollen Schutz in der Rentenversicherung und erwerben darüber hinaus eine Rentenanwartschaft.

Möchten Sie dies nicht, müssen Sie sich auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien lassen. Dies kann nicht immer sinnvoll sein. Denn so geht auch der pauschale Beitrag Ihres Arbeitsgebers unwiderruflich verloren und Sie verlieren durch diese Entscheidung wichtige Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente.

Der „aufstockende“ Minijobber erhält ein weiteres Bonbon in Form der Riester-Rente. Die Zahlung des Sockelbeitrags von Euro 60,00 sichert Grund- und Kinderzulagen in nicht unbeträchtlicher Höhe.

 

Bevor Sie den Antrag auf Befreiung zur Rentenversicherung unterschreiben, sollten Sie also kurz innehalten…

 

Ihre

Claudia Löwer

Steuerberaterin


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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