Aufwärtsinfektionen - Neue Krankheit?

April 2017

Haben Sie schon von der „Aufwärtsinfektion“ gehört?

 

Nein, es ist kein ansteckender Virus. Und es ist auch keine lebensbedrohliche Krankheit.

 

Im Blickpunkt steht hierbei eine Personengesellschaft, deren Tätigkeit in vollem Umfang als einheitlicher Gewerbebetrieb behandelt wird, wenn die Personengesellschaft auch aus einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft Einkünfte erzielt. Die Personengesellschaft selbst erzielt allerdings keine gewerblichen Einkünfte, z.B. betreibt eine reine Vermögensverwaltung.

In diesem Fall breitet sich die Aufwärtsinfektion in der Personengesellschaft wie ein Virus flächenartig aus und alle Einkünfte der Personengesellschaft, incl. der aus der Vermögensverwaltung werden in vollem Unfang gewerblich.

 

Also Aufatmen: Es handelt sich nur um einen steuerlichen Virus.

 

Bleiben Sie also gesund!

 

Ihre

Claudia Löwer


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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